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   BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 13/98 R   

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https://dejure.org/1998,1453
BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 13/98 R (https://dejure.org/1998,1453)
BSG, Entscheidung vom 04.11.1998 - B 13 RJ 13/98 R (https://dejure.org/1998,1453)
BSG, Entscheidung vom 04. November 1998 - B 13 RJ 13/98 R (https://dejure.org/1998,1453)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit bei Analphabetismus eines Ausländers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit - Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Schwere spezifische Leistungsbehinderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen - Verweisungstätigkeit - Ausgangspunkt für die Prüfung von Berufsunfahigkeit - ...

Papierfundstellen

  • NZS 1999, 302
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 13/98 R
    Was die Suche nach Verweisungstätigkeiten anbelangt, die den Kräften und Fähigkeiten eines Versicherten entsprechen, so ist nach der vom Großen Senat des BSG (vgl BSGE 80, 24 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8) bestätigten Rechtsprechung des BSG davon auszugehen, daß einem Versicherten grundsätzlich zumindest eine Tätigkeit konkret zu benennen ist, die er noch ausüben kann.

    Unter Berücksichtigung des darüber hinaus vom LSG beim Kläger unterstellten Analphabetismus ist damit von einem Restleistungsvermögen auszugehen, das Zweifel an der betrieblichen Einsatzfähigkeit des Klägers aufkommen lassen könnte, was wiederum die Benennung einer Verweisungstätigkeit erforderlich machen würde (vgl BSGE 80, 24, 29 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl BSGE 80, 24, 32 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8) genügt in diesem Zusammenhang zunächst die Beurteilung, ob das Restleistungsvermögen des Versicherten körperliche Verrichtungen (wie zB Zureichen, Abnehmen, Transportieren, Reinigen, Bedienen von Maschinen, Kleben, Sortieren, Verpacken, Zusammensetzen von Teilen usw) erlaubt, die in ungelernten Tätigkeiten gefordert zu werden pflegen.

  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 1/94

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Auszug aus BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 13/98 R
    Das LSG hat es nämlich nicht nur unterlassen, näher zu prüfen, wie sich diejenigen qualitativen Leistungseinschränkungen, die nicht bereits von dem allgemeinen Merkmal "körperlich leichte Tätigkeit" mit erfaßt werden, auf die Einsatzfähigkeit des Klägers auswirken, sondern auch keine Ausführungen dazu gemacht, inwieweit sein (unterstellter) Analphabetismus das für ihn in Betracht kommende Arbeitsfeld weiter einengt (vgl dazu BSGE 81, 15 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 23).
  • BSG, 19.04.1978 - 4 RJ 55/77

    Erwerbsunfähigkeit - Beurteilung - Maßgebliche Tätigkeit - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 13/98 R
    Angesichts der Vielzahl der beim Kläger bestehenden qualitativen Leistungseinschränkungen, die zum Teil über das Erfordernis, die Arbeit müsse körperlich leicht sein, deutlich hinausgehen (vgl dazu BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 30), stellt sich des weiteren die Frage, ob eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen vorliegt, was die Benennung einer Verweisungstätigkeit bedingen würde.
  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers

    Auszug aus BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 13/98 R
    Grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächst niedrigere Gruppe verwiesen werden (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 mwN; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5).
  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

    Auszug aus BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 13/98 R
    Soweit das LSG insoweit in bezug auf gänzlich geringwertige Tätigkeiten eine Ausnahme machen will, bezieht es sich offenbar auf eine ältere Rechtsprechung des BSG (vgl BSGE 43, 243, 246 = SozR 2200 § 1246 Nr. 16), welche eine Unterteilung der Gruppe der angelernten Arbeiter in einen oberen und einen unteren Bereich noch nicht kannte.
  • BSG, 15.05.1991 - 5 RJ 92/89

    Zumutbare Verweisungstätigkeit, fehlende Sprachkenntnisse

    Auszug aus BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 13/98 R
    Soweit der 5. Senat des BSG in diesem Zusammenhang von "beruflichen Fähigkeiten" spricht (vgl Urteil vom 15. Mai 1991 - 5 RJ 92/89 - in BSGE 68, 28, 289 f = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 11), liegt dieser Formulierung - soweit ersichtlich - kein wesentlich anderes Begriffsverständnis zugrunde.
  • BSG, 23.04.1980 - 4 RJ 29/79

    Ausländischer Versicherter - Facharbeiter - Beherrschung der deutschen Sprache -

    Auszug aus BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 13/98 R
    Der 5. Senat hat diese Frage - in Übereinstimmung mit einer früheren Entscheidung des BSG (vgl SozR 2200 § 1246 Nr. 61) - vornehmlich aus Gründen des in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Risikos sowie der Gleichbehandlung mit deutschsprachigen Versicherten verneint (kritisch dazu Biebak, InfAuslR 1992, 22 f).
  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 87/96

    Anspruch auf Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder wegen

    Auszug aus BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 13/98 R
    Nach der neueren Rechtsprechung des BSG gelten bei der Verweisung von angelernten Arbeitern unter dem Gesichtspunkt der sozialen Zumutbarkeit Einschränkungen nur für diejenigen, die dem oberen Bereich dieser Gruppe zuzuordnen sind (grundlegend dazu BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 132; vgl auch Senatsurteil vom 19. August 1997 - 13 RJ 87/96 -).
  • BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 93/96

    Gewährung von Rente wegen Berufsunfähigkeit - Begriff der Berufsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 13/98 R
    Dies betrifft ua auch eine beruflich geforderte Sprachgewandtheit (vgl Senatsurteile vom 6. Februar 1991 - 13/5/4a RJ 47/87 - und vom 6. März 1991 - 13/5 RJ 5/89 -) sowie sonstiges besonderes Sprachvermögen (vgl Senatsurteil vom 19. Juni 1997 - 13 RJ 93/96 - "Zugansager").
  • BSG, 06.02.1991 - 13/5/4a RJ 47/87

    "Bisheriger Beruf" im Sinne der Reichsversicherungsordnung - Rente wegen

    Auszug aus BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 13/98 R
    Dies betrifft ua auch eine beruflich geforderte Sprachgewandtheit (vgl Senatsurteile vom 6. Februar 1991 - 13/5/4a RJ 47/87 - und vom 6. März 1991 - 13/5 RJ 5/89 -) sowie sonstiges besonderes Sprachvermögen (vgl Senatsurteil vom 19. Juni 1997 - 13 RJ 93/96 - "Zugansager").
  • BSG, 06.03.1991 - 5 RJ 5/89

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Verstoss gegen den

  • BSG, 28.03.1979 - 4 RJ 35/78
  • BSG, 30.11.1983 - 4 RJ 109/82
  • BSG, 27.10.1966 - 5 RKn 132/64

    Urteilsbegründung - Hauptbegründung und Hilfsbegründung - Revisionszulassung -

  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Insofern kann vorliegend offen bleiben, ob es sich bei dem muttersprachlichen Analphabetismus der Klägerin für sich um eine ungewöhnliche Leistungseinschränkung in diesem Sinne handelt (vgl dazu Senatsurteile vom 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R - SozR 4-2600 § 44 Nr. 1 RdNr 17 ff und vom 20.10.2004 - B 5 RJ 48/03 R - Juris RdNr 19 sowie BSG Urteil vom 4.11.1998 - B 13 RJ 13/98 R - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 62 S 288) .
  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufsunfähigkeit -

    Der Senat folge insoweit im Grundsätzlichen dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 4. November 1998 (B 13 RJ 13/98 R - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 62).

    Mit Urteil vom 4. November 1998 (B 13 RJ 13/98 R - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 62, S 284, 288 ff) hat der 13. Senat diese Rechtsprechung weiter vertieft und dargelegt, dass speziell mit Blick auf die Verweisungsmöglichkeit eines ungelernten oder angelernten Versicherten im unteren Bereich die Kenntnis des Lesens und Schreibens im Rahmen der Feststellung der "Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen" zu berücksichtigen sei, denn § 1246 Abs. 2 RVO (hier § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI aF) schreibe vor, dass eine Verweisungstätigkeit den Kräften und Fähigkeiten des Versicherten zu entsprechen habe, wodurch sichergestellt werden solle, dass keine vom tatsächlichen Leistungsvermögen des Versicherten losgelöste, also fiktive Verweisung erfolge.

    Dem LSG ist beizupflichten, wenn es im Anschluss an das Urteil des 13. Senats vom 4. November 1998 (aaO) darauf hinweist, dass die Berücksichtigung eines muttersprachlichen Analphabetismus von im Ausland aufgewachsenen Versicherten zu keiner Ungleichbehandlung mit inländischen Versicherten führt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2002 - L 3 RJ 108/98

    Rentenversicherung

    Soweit das Bundessozialgericht im Urteil vom 04.11.1998 - B 13 RJ 13/98 R - entschieden habe, einem Versicherten, der Analphabet sei und der nur noch vollschichtig körperlich leichte Arbeiten verrichten könne, sei eine Verweisungstätigkeit zu benennen, sei dem nicht zu folgen.

    Der Senat folgt grundsätzlich dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 04.11.1998 (B 13 RJ 13/98 R, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 62).

    Auch insoweit folgt der Senat dem Bundessozialgericht (Urteil vom 04.11.1998 - B 13 RJ 13/98 R - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 62).

    Trotz der zitierten Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 04.11.1998 - B 13 RJ 13/98 R - sieht die Beklagte offenbar auch vor dem Hintergrund der großen Zahl potentieller Analphabeten noch einmal grundsätzlichen Klärungsbedarf durch das Bundessozialgericht.

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